07.08.2013
Sascha Roßmüller wird gegen die Abweisung seiner Klage Berufung einlegen
Im CSU-„Rechtsstaat“ Bayern, wo kritische Köpfe wie Gustl Mollath jahrelang in der Psychiatrie verschwinden, wundert gar nichts mehr. Auch nicht der Versuch der Existenzvernichtung wie jetzt im Fall des langjährigen stellvertretenden bayerischen NPD-Vorsitzenden Sascha Roßmüller. Diesem hatte das Landratsamt Straubing-Bogen Ende 2012 die Gewerbeerlaubnis für das Betreiben eines Bewachungsbetriebes entzogen – wegen angeblich mangelnder Zuverlässigkeit. Roßmüller hatte dagegen geklagt und unterlag damit am letzten Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
Roßmüller wird, soviel steht schon fest, gegen das Urtel Berufung einlegen, sobald die Begründung für die Abweisung seiner Klage vorliegt. Er ist zuversichtlich, daß unter rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen niemandem die „Zuverlässigkeit“ abgesprochen werden kann, der in fünf Jahren selbständiger Gewerbetätigkeit keinerlei Grund zur Beanstandung lieferte und in keiner der gegen ihn geführten Ermittlungen verurteilt wurde. Roßmüller wörtlich: „Es liegt auf der Hand, daß in meinem Fall allein aus politischen Gründen seit Jahren versucht wird, mit Dreck zu schmeißen, in der Hoffnung, irgendetwas bleibt am Ende schon hängen. Augenscheinlich soll dazu sogar der Justizapparat mißbraucht werden. Aber: Ich bin es gewohnt, politisch nationale Interessen energisch zu vertreten, und werde deshalb auch in diesem Fall nicht klein beigeben. Jetzt geht es vielmehr um die verfassungsrechtliche Dimension im ‚Fall Roßmüller´ - schließlich stehen handfeste Kollisionen der geltenden Rechtsverordnungen mit den Grundrechten der Berufsfreiheit und/oder der Vereinigungsfreiheit zur Diskussion. Eine Regelung subjektiver Voraussetzungen der Berufsaufnahme (z.B. Zuverlässigkeit) ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig - nicht hingegen, um politisch Andersdenkende schikanieren zu können."
Bemerkenswert ist im Fall Roßmüller auch die Bedenkenlosigkeit, mit der wirtschaftlich gesunden Firmen, die Beschäftigung bieten und ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, mit Mitteln der Gesinnungsjustiz der Garaus gemacht werden soll. Daß der Rechtsstaat in Bayern nach über sechseinhalb Jahrzehnten CSU-Filz Defizite aufweist, machte freilich nicht erst der Fall Mollath offenbar.
München, 07.08.2013
NPD-Landesverband Bayern
Tel.: 01805/99916680
Fax: 01805/99916629
www.npd-bayern.de
- Verantwortlich: Karl Richter, Landespressesprecher -