01.02.2016
Nachdem nun Deutschland vornehmlich über die bayerischen Grenzübergänge seit einem guten Jahr ohne Unterlass von einem Flüchtlings-Tsunamie überrollt wird und die Stimmung beim eigentlichen Souverän, dem Volk, langsam zur Ver-stimmung über die Asylpolitik im (rechts-)freien Fall wird, versucht sich die CSU wieder einmal als brüllender bayerischer Löwe zu inszenieren. Nichtsdestotrotz ist vorsorglich auf die Gefahr hinzuweisen, daß die CSU erfahrungsgemäß jedes Mal als Bettvorleger landet, wenn sie zum Sprung ansetzt. Und was ist denn auch tatsächlich passiert? Geredet wurde zwar viel, doch gehandelt wurde nicht!
Wieso geht die CSU mit einem Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio hausieren, setzt dieses Instrument jedoch nicht in Form einer Verfassungsklage ein, sondern droht ständig nur mit dieser als Option? Und dies, obwohl doch selbst laut eigenen Aussagen die Zeit davonläuft.
Wieso denkt CSU-Ministerpräsident Horst Seehofer seine Forderung nach einer Asyl-Obergrenze nicht konsequent zu Ende und verlangt angesichts der mindestens 1,1 Millionen Asylforderer des Jahres 2015 nicht ein sofortiges Aufnahmestopp für wenigstens die nächsten 5 Jahre wegen dementsprechender Überschreitung der Leistungsgrenze im vergangenen Jahr?
Wieso fordert Bayerns CSU-Innenminister Joachim Herrmann schnellere Abschiebungen, wo er doch nicht auf der Oppositions-, sondern selbst auf der Regierungsbank sitzt und dies nur zu tun bräuchte?
Wieso verabschiedet die CSU einen bayerischen Nachtragshaushalt, mittels dem aufgrund der Explosion der asylpolitischen Kosten massiv in die zusammenschmelzenden Rücklagen gegriffen wird, wenn man doch angeblich eine asylpolitische Korrektur fordert?
Es ist unredlich und nichts weiter als ein politischer Etikettenschwindel, rechts zu blinken, um dann letztendlich doch wieder links abzubiegen. Nicht einmal die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen aus Art. 16a Abs. 2 und 3 Grundgesetz und der EU-Verordnung Nr. 604/2013 (Dublin-III-Regel) werden mehr eingehalten, von einer Verschärfung der Asylpolitik ganz zu schweigen. Doch ebenso wie eine funktionsfähige Demokratie durch eine „Lügenpresse“ nachhaltig Schaden nimmt, beschädigt auch parteipolitischer Glaubwürdigkeitsverlust die demokratische Verfaßtheit.
Politik soll nicht zerreden, sondern handeln! - Und genau dafür steht nationaldemokratisches Politikverständnis.
Asylpolitik unter Zugrundelegung gesetzeskonformen Verhaltens der Asylbewerber als temporär begrenzte Hilfe für nachweislich politisch Verfolgte auf Basis der Residenzpflicht und des Sachleistungsprinzip kann gewährt werden, doch ein Mißbrauch als Weltsozialamt für Sozialtouristen muß unterbunden werden! Asylpolitik hat keinesfalls einen Integrationsauftrag!