07.11.2016
Antrag des NPD-Landesparteitages vom 05.11.2016
„Bundesratsinitiative zum Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der Europäischen Union“
Der bayerische NPD-Landesparteitag vom 05. November 2016 fordert die bayerische Landesregierung auf,
(1) über den Bundesrat sobald als möglich eine Vorlage beim Bundestag nach Grundgesetz Art. 76 Abs. 3 S. 5 einzureichen, mit dem Ziel gemäß Grundgesetz Art. 79 Abs. 1 und 2 eine Änderung des Art. 23 Abs. 1 Grundgesetz dahingehend herbeizuführen, daß auch der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar den übrigen EU-Mitgliedsstaaten ein jederzeitiger Austritt aus der Europäischen Union nach Art. 50 Abs. 1 EUV möglich ist,
(2) sodann auf die Formulierung dieses Austrittsrechts nach Art. 50 Abs. 1 EUV seitens der Bundesrepublik Deutschland aktiv hinzuwirken,
(3) und weiter grundsätzlich festzustellen, daß im Falle des Ausbleibens der nach Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz für eine im Vorgenannten beschriebene Änderung des Art. 23 Abs. 1 Grundgesetz nötigen qualifizierten Mehrheiten, dennoch aufgrund der kontinuierlichen Mißachtung der Vorgaben aus Artikel 23 Abs. 1 Grundgesetz seitens der Europäischen Union, insbesondere hinsichtlich Defiziten im demokratischen Bereich und Belangen der Subsidiarität, dieser einem Austritt aus der gegenwärtigen, zumal sich reformunfähig erweisenden EU nicht entgegenstünde.